HÖCKER erfolgreich für investigativen Journalisten gegen Nerzfarmbetreiber: OLG Köln weist Berufung des Nerzfarmers zurück. Journalist muss keinen Schadensersatz für angeblich zu Tode erschreckte Nerze zahlen.

Mit Beschluss vom 09.03.2012 hat das Oberlandesgericht Köln (11 U 221/11) die Berufung des Betreibers einer Nerzfarm gegen einen von HÖCKER vertretenen Journalisten zurückgewiesen. Der Betreiber aus dem nördlichen Münsterland hatte den Journalisten beschuldigt, für den Tod von über 1000 Nerzen mitverantwortlich zu sein. Diese seien verstorben, nachdem mehrere Journalisten und Tierschützer seine Farm betreten hätten. Ihm sei durch die Aktion ein Schaden von über € 20.000,00 entstanden.
 
Der Versuch, den Schaden einzuklagen, scheiterte zunächst vor dem Landgericht Bonn. Dieses stellte mit Urteil vom 08.11.2011 (18 O 453/09) fest, dass der Beklagte bereits den Nachweis darüber schuldig geblieben sei, dass infolge des Auftretens der Journalisten und Tierschützer überhaupt Tiere zu Tode gekommen seien.
 
Das Oberlandesgericht wies nunmehr auch die gegen das Urteil gerichtete Berufung durch einstimmigen Beschluss zurück. Die Revision wurde nicht zugelassen.
 
Medienanwalt Dr. Sven Dierkes:
"Die Gerichte haben mit ihren Entscheidungen letztlich auch die Auffassung unseres Mandanten bestätigt. Dieser hatte die Klage von Anfang an als Versuch betrachtet, ihn einzuschüchtern und künftig von einer kritischen Berichterstattung über Probleme der Massentierhaltung abzuhalten."