Google muss schneller auf Löschanträge gegen Unternehmensbewertungen reagieren.
Unternehmen können Bewertungen auf Google, Jameda & Co. löschen lassen. Auf rechtswirksame Löschanträge gegen Bewertungen müssen die Plattformen innerhalb weniger Tage reagieren und ein Prüfverfahren einleiten.
In mehreren Entscheidungen hat das LG Köln (LG Köln, Beschl. v. 18.08.2020, Az: 28 O 279/20, n.rk., Beschl. v. 31.08.2020, Az. 28 O 306/20, n.rk., Beschl. v. 31.08.2020, Az. 28 O 279/20, n.rk. ) nun entschieden, dass das Prüfverfahren bei Google aktuell zu lange dauert. Anträge blieben wochenlang unbeantwortet. Hierin sah das LG Köln eine Verletzung von Prüfpflichten. Google hätte innerhalb weniger Tage (!) prüfen und gegebenenfalls löschen müssen.
Das LG Köln hat Google in den Verfahren nun zur Löschung der Bewertungen verpflichtet. Wenn Google dem nicht nachkommt, kann das Gericht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro gegen Google festsetzen.