Google muss Löschungsaufforderungen zu Bewertungen in 14 Tagen bearbeiten – Google akzeptiert Verbote des LG Köln.
HÖCKER hat innerhalb von zwei Wochen in gleich mehreren gerichtlichen Verfahren Löschungsverpflichtungen zu Google-Bewertungen durchgesetzt:
Für ein Unternehmen der Pharmabranche beanstandete HÖCKER mehrere negative Google-Bewertungen zu dem Unternehmen. Die negativen Bewertungen waren keinem echten Kunden zuzuordnen.
Nachdem Löschungsaufforderungen und Abmahnungen gegenüber Google ohne Erfolg blieben, beantragte HÖCKER den Ausspruch gerichtlicher Verbote im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Das Landgericht Köln erließ daraufhin gleich drei einstweilige Verfügungen (LG Köln, Beschl. v. 18.08.2020, Az: 28 O 279/20, rkr.; Beschl. v. 31.08.2020, Az. 28 O 306/20, n.rkr.; Beschl. v. 31.08.2020, Az. 28 O 279/20, rkr.).
Das Landgericht Köln bestätigt mit diesen Verboten, dass Google sich bei den Prüfverfahren zu viel Zeit gelassen hat. Führt Google innerhalb von 14 Tagen kein Prüfverfahren durch, besteht - so stellt es das Landgericht Köln fest - ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch.
Auch die Rückmeldung von Google, dass die Bearbeitung wegen der Corona-Pandemie länger dauern könnte, half Google nicht. Vielmehr bstätigt das Gericht die Auffassung von HÖCKER, dass eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen nicht überschritten werden darf.
Nun hat die Betreiberin der Plattform Google - die Google Ireland Limited - zwei der gerichtlichen Verbote als verbindliche Regelung anerkannt. Diese sind damit rechtskräftig zu Gunsten des von HÖCKER vertretenen Unternehmens entschieden. Gleichzeitig steht fest, dass Unternehmen, die durch eine negative Bewertung belastet werden, nicht länger als 14 Tage warten müssen, bis eine Beanstandung durch Google bearbeitet wird.
Dr. Carsten Brennecke:
„Schlecht bewertete Unternehmen sollten ihre Ansprüche umgehend durchsetzen. Google muss auf eine qualifizierte Löschungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen reagieren. Andernfalls kann ein Verbot der Bewertung innerhalb weniger Tage im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden. Wir hoffen, dass Google seinen Prüfprozess nun so beschleunigt, dass die betroffenen Unternehmen in Deutschland nicht mehr länger als zwei Wochen auf die Löschung beanstandeter Bewertungen warten müssen.“