Google muss Link zu Indymedia aus Suchergebnis löschen: Google-Suchergebnis mit Verweis auf falsche Tatsachenbehauptungen unzulässig.

In einem Artikel auf der linksradikalen Internetseite linksunten.indymedia.org wurden verleumderische falsche Tatsachen über einen Politiker behauptet.

Wenn man bei Google den Namen und Wohnort des Politikers eingab, erschien in den Suchergebnissen ein Link auf den rechtswidrigen Indymedia-Artikel. Der Politiker forderte daher Google auf, den Link zu Indymedia aus den Suchergebnissen zu entfernen, was Google unter Verweis auf ein öffentliches Interesse an der Tätigkeit des Politikers verweigerte.

HÖCKER reichte daher beim Landgericht Schweinfurt einen Verfügungsantrag ein. Das Gericht verurteilte Google nun dazu, den Link auf den Indymedia-Beitrag aus den Suchergebnissen zu löschen, da der Verweis auf eine Webseite mit der falschen Tatsachenbehauptung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Politikers verletze. Hierfür sei Google mitverantwortlich. Google habe Prüfpflichten verletzt, weil es auf die anwaltliche Löschungsaufforderung den Link auf die rechtswidrige Internetseite nicht gelöscht habe. Dem Politiker sei es auch nicht zuzumuten, gegen die unbekannten Betreiber von linksunten.indymedia.org vorzugehen (Urt. v. 16.12.2016, Az. 11 O 253/16 eV, n. rkr.).

Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke:

„Manchmal kann man gegen den Betreiber einer Webseite nicht vorgehen, weil dieser seine Identität verschleiert. In diesen Fällen ist ein Vorgehen gegen Suchmaschinen wie Google und Bing sinnvoll, da so erreicht werden kann, dass bei einer Suche nach dem Namen die rechtswidrigen Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen erscheinen.“