Gesperrtes PayPal-Konto freigeschaltet

Das PayPal-Konto unseres Mandanten wurde kurz nach einer privaten Überweisung ins innereuropäische Ausland ohne Vorankündigung und ohne ersichtlichen Grund gesperrt. PayPal teilte ihm lediglich mit, dass (nicht näher benannte) Aktivitäten festgestellt worden seien, die gegen die PayPal-Nutzungsbedingungen verstoßen würden. Daraufhin wurden sämtliche Funktionen des Kontos eingeschränkt, die Zahlungsabwicklung gänzlich unterbunden und das vorhandene Guthaben eingefroren. Auf persönliche Beschwerden unseres Mandanten beim Zahlungsanbieter reagierte das Unternehmen nicht.

Auf das anwaltliche Aufforderungsschreiben von HÖCKER, die rechtswidrige Einschränkung des PayPal-Kontos aufzuheben und sämtliche Funktionen für unseren Mandanten wieder freizuschalten, reagierte das Unternehmen hingegen umgehend. Verstöße gegen die intransparenten Nutzungsbedingungen konnten auch von PayPal selbst plötzlich nicht mehr festgestellt werden. Der Account unseres Mandanten wurde wieder freigeschaltet und kann wieder vollumfänglich genutzt werden, sowohl für private als auch geschäftliche Zwecke.

Rechtsanwalt Martin Neu, LL.M. (Exeter): „Die Sperre des eigenen PayPal-Kontos kann weitreichende und unangenehme Folgen haben, denn nicht nur im Privaten, sondern auch im geschäftlichen Bereich spielt der Zahlungsanbieter eine bedeutende Rolle. Deshalb bedarf es einer konkreten Begründung, wenn der Zugriff auf den Account eingeschränkt wird. Ist bereits diese Grundvoraussetzung nicht erfüllt, haben die Nutzer einen Anspruch auf Freischaltung des PayPal-Kontos, den sie notfalls mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen können.“