Gerichtliches Verbot: Axel Springer und Emma verletzen die Intimsphäre von Jörg Kachelmann.

Auf Antrag von HÖCKER untersagt das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung vom 12.05.2011 (Az: 28 O 330/11) dem Online-Portal des Hamburger Abendblatts sowie der Emma Frauenverlags GmbH über angebliche intime Details betreffend Jörg Kachelmann zu berichten. Beide Medien hatten den Beitrag eines Gastautors veröffentlicht, der sich über Jörg Kachelmann ausließ.