Geld ist Privatsache – BILD darf nicht über Vermögensverhältnisse von TV-Star berichten.

Die BILD-Zeitung hatte über das Zahlungsversäumnis eines Fernsehstars berichtet. Die Angaben entsprachen zwar der Wahrheit. Gleichwohl untersagte das Landgericht Köln die Berichterstattung, da die Vermögensverhältnisse der Privatsphäre zuzurechnen sind (Beschl. v. 05.12.2018, Az. 28 O 458/18, n.rkr.).

Über Details aus der Privatsphäre darf allerdings nur berichtet werden, wenn hieran ein öffentliches Interesse besteht. Da sich der TV-Star in der Vergangenheit nie über seine Vermögensverhältnisse geäußert hatte und auch das Zahlungsversäumnis nur eine geringe dreistellige Summe betraf, sah das Landgericht ein solches Interesse nicht und verurteilte die BILD zur Unterlassung.