GALA durfte keine Details aus dem Privatleben von Miriam Kachelmann verbreiten. HÖCKER erwirkt Verbot vor dem Landgericht Köln.
Mit einstweiliger Verfügung vom 16.11.2012 (Aktenzeichen: 28 O 494/12) hat die Pressekammer des Landgerichts Köln dem Boulevard-Magazin GALA die Verbreitung von zum Teil falschen Äußerungen über das Privatleben von Miriam Kachelmann untersagt.