Funke-Mediengruppe setzt Laien als Journalisten ein und muss für deren fehlerhafte Beiträge haften – HÖCKER gewinnt für SPD-Bürgermeisterkandidaten
Das Nachrichtenportal Lokalkompass (www.lokalkompass.de) sieht aus wie jede andere Website mit lokalen Nachrichten aus Politik, Gesellschaft und Sport. Erstellt werden die Artikel aber nicht nur von Journalisten, sondern auch von Laien, sogenannten Bürgerreportern. Ob der Artikel von einem echten Journalisten oder von einem Hobby-Schreiber stammt, ist nicht direkt ersichtlich. Der Lokalkompass gehört zur Funke Medien Gruppe, genauer zur Funke Media Sales GmbH, die durch den Einsatz der Bürgerreporter natürlich Geld spart und leider auch journalistische Qualität.
Politiker wird Opfer von Bürgerreporter
Ein von HÖCKER vertretener SPD-Bürgermeisterkandidat wurde Opfer eines solchen Laien-Berichts: Ohne jeden rechtfertigenden Anlass wurde er offensichtlich rechtswidrig in einem Artikel mit dem Verdacht belegt, er habe Beihilfe zu einem Kindesmissbrauch geleistet. Ohne Beweise, geschweige denn einer Anhörung unseres Mandanten erschien der Artikel auf dem Portal, denn der Lokalkompass veröffentlicht ohne Prüfung. Funke löschte auf die Abmahnung hin zwar den Beitrag, lehnte aber eine weitergehende Haftung und die Sicherstellung weitergehender Schutzmaßnahmen ab, wie die Sperre des Namens des Betroffenen oder ein Frühwarnsystem in der Redaktion für dieses Thema.
Funke haftet für unprofessionelle Berichterstattung
Außerdem wollte das Medienunternehmen nicht für die auf seiner Nachrichtenseite veröffentlichten - unstreitig unwahren und persönlichkeitsrechtsverletzenden - Inhalte haften. Die Argumentation von Funke ist gewagt: Die Beiträge stammten nicht von ihr, sondern von einem sogenannten „Bürgerreporter“.
Funke will den Inhalt seiner Nachrichtenseite lokalkompass.de mit günstigen Beiträgen von Laienreportern bestücken, wenn diese aber gravierende Fehler machen, dann will Funke Betroffene im Regen stehen lassen und keine Verantwortung für die Fehler übernehmen.
Keine Chance für Laienjournalismus vor Gericht
Das wollte der Politiker nicht akzeptieren und ist mit HÖCKER gerichtlich vorgegangen. Beim Landgericht Essen wurde beantragt, Funke zur Unterlassung der Verbreitung der Falschbehauptungen zu verurteilen. Mit seinem Urteil hat das Landgericht Essen klargestellt, dass sich Medienunternehmen nicht hinter dem Begriff des vermeintlichen „Bürgerreporters“ verstecken können, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Betreiber von Nachrichtenportalen haften auch dann für rechtswidrige Inhalte, wenn diese von ihren Nutzern und nicht von professionellen Journalisten eingestellt werden.
Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass das betroffene Medienunternehmen die Beiträge der Bürgerreporter als gleichwertigen Teil des redaktionellen Angebots veröffentliche, ohne klar zwischen professionellen und nutzergenerierten Inhalten zu unterscheiden. Für die Leserinnen und Leser sei die Herkunft der Inhalte nicht erkennbar. Deshalb sei das Medienunternehmen für Artikel der Bürgerreporter unmittelbar verantwortlich. Dies gelte insbesondere dann, wenn sich das Medienunternehmen weitreichende Nutzungsrechte an den eingestellten Beiträgen sichere und diese sogar kommerziell verwerte und sich gleichzeitig Regressmöglichkeiten für eine eigene Inanspruchnahme einräume. Es wurde auch klargestellt, dass es für eine redaktionelle Kontrolle ausreicht, wenn die von den Bürgerreportern veröffentlichten Beiträge in den Entwurfsmodus zurückgesetzt werden können, da dies zeigt, dass das Medienunternehmen über den weiteren Verbleib der Inhalte entscheiden kann.
Dr. Carsten Brennecke und John Darby, HÖCKER Rechtsanwälte: „Das Urteil sendet ein starkes Signal: Ähnlich wie „Eltern haften für ihre Kinder“, haften Medienunternehmen auch für ihre Produkte. Egal, ob Bürgerreporter oder ähnliche Konzepte zur Kosteneinsparung: Medienunternehmen trifft bei Fehlern die Haftung. Denn Medienunternehmen sind keine Plattformen im Internet, sondern sie tragen die Verantwortung für das, was sie veröffentlichen - unabhängig davon, wer die Inhalte erstellt hat.“
Die Legal Tribune Online berichtet hier über den Erfolg von HÖCKER: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-essen-4o24424-haftung-medienunternehmen-fuer-buergerreporter