Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim verboten - Weitere einstweilige Verfügung gegen BILD
Das LG Köln hat dem Axel Springer Verlag und der BILD Digital GmbH & Co. KG heute die Verbreitung von Paparazzi-Fotos verboten, die unseren Mandanten Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim zeigten. Ein Fotograf hatte sich Zugang zu einem Haus in der Nachbarschaft der JVA verschafft und von dort aus Bilder über die Gefängnismauer hinweg gemacht. Sie waren in der Druck- und der Online-Ausgabe der BILD-Zeitung erschienen.
Die Bilder stellen eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild von Jörg Kachelmann dar, denn es gibt kein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse an der bildlichen Darstellung des privaten Haftalltags eines Untersuchungshäftlings.
Die Entscheidung des LG Köln reiht sich ein in eine ganze Folge von einstweiligen Verfügungen, mit denen Herr Kachelmann sich gegen die vorverurteilende und schwerwiegend persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung verschiedener Medien zur Wehr setzt.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.:
"Kein Untersuchungshäftling muss dulden, dass Paparazzi sich in unbewohnte Wohnungen schleichen und über Gefängnismauern hinweg Fotos von ihrem Hofgang machen. Auch Untersuchungshäftlingen steht ein Recht auf Privatheit zu, das hier massiv und in stigmatisierender Weise verletzt wurde."