Fotograf gewinnt mit HÖCKER: AG Köln bestätigt Schadensersatz für die ungenehmigte Verwendung eines Fotos nach den MFM-Bedingungen.

Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 06.10.2011 bestätigt, dass einem Fotografen, dessen Foto ohne Zustimmung zu Werbezwecken verwendet wird, ein Schadensersatz auf der Basis der MFM-Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zusteht. Sofern der Name des Fotografen nicht genannt wird, ist die in den MFM-Bedingungen vorgesehene Grundlizenz zu verdoppeln (100 % Verletzerzuschlag). Das AG Köln bestätigt in dieser Entscheidung zudem, dass der Gegenstandswert für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei 6.000 Euro je verwendetem Foto anzusetzen ist (Urt. v. 06.10.2011, Az. 137 C 240/11).

Dieses Urteil stellt eine erfreuliche Stärkung der Rechte von Fotografen dar, die auf der Basis dieser Rechtsprechung rechtssicher die durchsetzbare Schadensersatzhöhe bestimmen können.