FOCUS: Verbot der Verbreitung von Ermittlungsdetails, die noch nicht einmal Gegenstand der Gerichtsakte Kachelmann sind

HÖCKER erwirkt Verbot gegen FOCUS (Az. 28 O 939/10) wegen der wiederholten Verbreitung von Details aus der strafrechtlichen Ermittlungsakte. Das Landgericht Köln stellt fest, dass die Verbreitung von angeblichen Ermittlungs-Details, die noch nicht einmal Bestandteil der Gerichtsakte sind, rechtswidrig ist.