FOCUS muss erneut Ordnungsgeld zahlen

HÖCKER hat für den Mandanten Jörg Kachelmann in zwei Fällen eine Festsetzung von Ordnungsgeldern gegen die FOCUS Magazin Verlag GmbH erwirkt. FOCUS hatte gegen Verbote aus einstweiligen Verfügungen verstoßen, die die Verbreitung rechtswidriger Berichte  untersagten.  FOCUS ignorierte die Verbote, indem FOCUS-Magazine mit rechtswidrigen Berichten ungehindert über den Nachbestellservice  ausgeliefert wurden. Das LG Köln stellte in beiden Verfahren fest, dass FOCUS schuldhaft gegen die gerichtlichen Verbote verstoßen hat, weil keine ausreichenden Maßnahmen dafür ergriffen wurden, dass Ausgaben der Zeitschrift mit verbotenen Artikeln im Nachbestellservice gesperrt oder geschwärzt werden (LG Köln, Beschluss vom 28.03.2011, Az. 28 O 939/10 und Beschluss vom 28.03.2011, Az. 28 O 527/10).