FOCUS muss 5.000 EUR Ordnungsgeld zahlen

FOCUS Magazin Verlag GmbH muss 5.000 Euro Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen ein Verbot aus einstweiliger Verfügung zahlen: HÖCKER hatte gegen die Focus Magazin Verlag GmbH am 16.06.2010 mit dem Az. 28 O 392/10 eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der dem Verlag verboten wurde, Details zu angeblichen sexuellen Vorlieben des Moderators Jörg Kachelmann zu verbreiten. Nachdem der Verlag in einer späteren Ausgabe des „Focus“ kerngleiche Äußerungen verbreitete, hat das LG Köln gegen den Verlag auf Antrag von HÖCKER Rechtsanwälte ein Ordnungsgeld verhängt.