Falsches Profil von Jörg Kachelmann auf Twitter: HÖCKER erwirkt Verbot gegen Twitter.
Kachelmann hat sich mit HÖCKER erfolgreich gegen die Missbrauch seines Namens auf dem Kurznachrichtenprofil Twitter gewehrt: Unbekannte hatten bei Twitter ein Profil unter dem Namen Kachelmanns angeboten. Auf Löschungsaufforderungen und Abmahnungen teilte der US – amerikanische Betreiber des Dienstes lediglich mit, man könne „keine Verletzung der Twitter – Richtlinien feststellen“, so dass keine Rechtsverletzung vorliege. Mit der Entscheidung des LG Köln vom 18.07.2011 (Az. 31 O 396/11), die Twitter das Verbreiten des Profils verbietet, dürfte Twitter klarwerden, dass nicht die „Twitter – Richtlinien“ für die Frage maßgeblich sind, ob ein Profil zulässig ist oder nicht. Dieser Fall zeigt, wie wenig sensibel Twitter in Bezug auf die Achtung des Persönlichkeitsrechts ist.