Falscher Untreue-Vorwurf gegen Ex-Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse KölnBonn, Gustav Adolf Schröder: WDR gibt Unterlassungserklärung ab und sendet Richtigstellung.
Am 10.01.2013 wurde in der Fernsehsendung “WDR Lokalzeit” und auf der Internetseite des WDR eine Falschbehauptung über den langjährigen Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse KölnBonn, Herrn Gustav Adolf Schröder, aufgestellt. Der WDR hatte berichtet, dass gegen Herrn Schröder wegen des Verdachts der Untreue ermittelt würde wegen eines Beratervertrags der Sparkasse KölnBonn mit Herrn Josef Müller. Dies ist unzutreffend. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen unseren Mandanten schon vor fast vier Jahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Herr Schröder ließ den WDR daher durch HÖCKER abmahnen. Der Sender erklärte mit Schreiben vom 17.01.2013 sein Bedauern über den Fehler und gab eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab.
In der "Lokalzeit" vom 21.01.2013 wurde zudem eine Richtigstellung ausgestrahlt, die hier ab Minute 14:05 abrufbar ist.
Die Unterzeichner stehen für Presseanfragen zum Thema zur Verfügung.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.