Falsche Drogenvorwürfe: Kölner Club-Betreiber erfolgreich gegen rechtswidrige WDR-Berichterstattung
Im Namen der Betreiber eines erfolgreichen Kölner Nachtclubs ließ HÖCKER dem WDR die rechtswidrige Berichtserstattung über das angebliche Angebot von Drogen auf Partyveranstaltungen verbieten. Auf Antrag von HÖCKER untersagte das LG Köln am 04.04.2011 mit einstweiliger Verfügung die Berichterstattung des WDR über eine angebliche Drogenrazzia im Hause des Clubs (Az. 28 O 257/11).