Falsche Behauptungen über Betreiber von Ärztezentren in TV-Bericht gerichtlich verboten.
Ein führender deutscher Betreiber von Ärztezentren wehrt sich mit Hilfe von HÖCKER erfolgreich gegen eine rechtswidrige Berichterstattung in einer TV-Sendung. Das LG Köln hat dem Sender mit einstweiliger Verfügung vom 20.07.2010, Az. 28 O 446/10, verboten, falsche Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über angebliche Behandlungsfehler zu verbreiten.