Falsche Behauptung und unzulässige Verdächtigungen - Landgericht Köln verbietet 5. Bericht des BILD-Redakteurs Nikolaus Harbusch aus der rechtswidrigen BILD-Kampagne gegen Kardinal Woelki
Kardinal Woelki hat durch HÖCKER auch einen fünften rechtswidrigen Bericht des BILD-Redakteurs Nikolaus Harbusch aus der rechtswidrigen BILD-Kampagne gegen Kardinal Woelki gerichtlich verbieten lassen. Das Landgericht Köln hat BILD-Redakteur Nikolaus Harbusch persönlich und der Verlegerin der BILD, der Axel Springer SE, mit einer weiteren einstweiligen Verfügung eine Falschbehauptung und rechtswidrige haltlose Verdächtigungen zu Lasten von Kardinal Woelki untersagt (einstweilige Verfügung vom 18.06.2021, Az. 28 O 197/21, n.rkr.).
Nikolaus Harbusch hatte für die BILD am 22.05.2021 unter dem reißerischen Titel „Gewalt-Bericht Woelki seit 2015 bekannt – Die Vertuschungs-„Mafia“ im Erzbistum Köln“ rechtswidrig berichtet. In diesem Artikel verbreitete Nikolaus Harbusch Falschbehauptungen und unzulässige Verdächtigungen.
Harbusch berichtete von einem angeblich „geheim gehaltenen Bericht“ eines „anonymen Insiders“ des Erzbistums Köln, der im „Giftschrank“ des Erzbistums Köln versteckt worden sei, „wo er bis heute liegt“, also angeblich bis zum Erscheinen des BILD-Artikels. BILD habe das Papier jetzt einsehen können und der Inhalt sei „hoch brisant“. Dort sei die Rede von einer „Vertuschungs-Mafia“ an der Spitze des Erzbistums Köln. Kardinal Woelki bringe das durch BILD ans Tageslicht gebrachte Dokument in Erklärungsnot.
Auch dieser Bericht passt in die Serie rechtswidriger Artikel des Redakteurs Nikolaus Harbusch aus der fragwürdigen BILD-Kampagne gegen Kardinal Woelki. Mehrere Harbusch-Berichte wurden schon durch einstweilige Verfügungen von Landgericht bzw. Oberlandesgericht Köln verboten (n.rkr).
Tatsächlich kann von einer „Erklärungsnot“ Woelkis, sowie einem „hoch brisanten geheimen Bericht“ keine Rede sein:
Die Harbusch-Meldung, dass der von ihm angesprochene anonyme Bericht im Erzbistum „geheim gehalten“ und im „Giftschrank“ versteckt wurde, versteht der Leser – so das Landgericht Köln – als Tatsachenbehauptung, wonach der Bericht niemandem zugänglich gemacht worden sei. Dass der Bericht niemandem zugänglich gemacht wurde, geheim gehalten und im Giftschrank versteckt wurde, ist falsch und wurde deshalb durch das Landgericht verboten.
Dem BILD-Redakteur Harbusch wurde schon vor seiner Falschberichterstattung in der Beantwortung seiner Anfrage ausdrücklich mitgeteilt, dass der anonyme Bericht weder geheim, noch geheim gehalten, noch im Giftschrank versteckt wurde. Harbusch wurde mitgeteilt, dass das anonyme Schreiben zum Anlass dafür genommen wurde, den darin beschuldigten Priester auch durch einen fachkundigen Psychologen zu befragen und dessen Glaubwürdigkeit zu untersuchen. Harbusch wurde darüber hinaus mitgeteilt, dass der anonyme Bericht auch von gleich zwei verschiedenen externen Rechtsanwaltskanzleien mit strafrechtlicher Expertise im Auftrag des Erzbistums Köln überprüft wurde und dass beide externe Rechtsanwaltskanzleien insbesondere sicherstellen sollten, dass mit diesem Bericht auch in strafrechtlicher Hinsicht, erforderlichenfalls auch durch Informationen der Staatsanwaltschaft, ordnungsgemäß umgegangen wird.
Kurz und gut: Das Erzbistum Köln hatte all das getan, was man nach Eingang eines anonymen Schreibens mit Verdächtigungen macht: Der verdächtigte Priester wurde befragt, psychologisch untersucht und das Ganze wurde durch externe strafrechtlich spezialisierte Kanzleien ordnungsgemäß aufgearbeitet. Auch das Gercke-Gutachten kam daher wenig überraschend zu keiner Beanstandung im Umgang mit dem „anonymen Bericht“.
Harbusch wurde auch mitgeteilt, dass es sich nicht um eine authentische Information eines „Insiders“ handeln kann, da der „anonyme Bericht“ vor offensichtlichen Fehlern nur so strotzt.
Und was machte Harbusch, nachdem ihm all diese Informationen bereits vor der Berichterstattung mitgeteilt wurden? Harbusch behauptete dennoch dreist, dass der Bericht geheim gehalten wurde, obwohl ihm bereits vor seiner Berichterstattung das Gegenteil mitgeteilt wurde. Er lässt in seinem Bericht einfach die entlastenden Informationen weg, die die reißerische Wirkung seines Berichts zerhagelt hätten.
Jeder Leser, dem mitgeteilt worden wäre, dass das Erzbistum Köln sowohl durch interne, wie auch durch externe fachkundige Überprüfungen ordnungsgemäß den substanzarmen Verdächtigungen in dem Bericht nachgegangen ist, hätte sofort gemerkt, dass Harbusch in der BILD nichts Neues und nichts Sensationelles zu erzählen hat.
Verboten wurde zudem die vorverurteilende Verdächtigung, dass Kardinal Woelki Teil einer Vertuschungs-Mafia sein könne und dass dieser Bericht Kardinal Woelki in Erklärungsnot bringe.
Die Verdächtigung wurde verboten, weil BILD und Harbusch die ihnen mitgeteilte entlastende Tatsache, dass die Kanzlei Gercke Wollschläger in der Überprüfung des Falles zu dem Ergebnis kam, dass im Umgang mit dem anonymen Schreiben keine Pflichtverletzung des Erzbistums feststellbar war, einfach nicht mitgeteilt hatten.
Warum Harbusch die ihm mitgeteilten entlastenden Informationen verschwiegen hat, ist völlig unverständlich. So eine Berichterstattung nennt man nicht Journalismus. Das ist „Lückenpresse“.
Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke:
„Dieser Bericht ist eine neue Spitze der rechtswidrigen BILD-Kampagne gegen Kardinal Woelki durch deren Autor Nikolaus Harbusch. Die BILD hat nun eine ganze Reihe gerichtlicher Verbote aus verschiedenen Gründen kassiert: Z.B. weil Harbusch Falschbehauptungen oder unzulässige Verdächtigungen, zum Teil ohne vorherige ausreichende Anhörung des Herrn Kardinal Woelki, in die Welt setzte oder bei einer entlastenden Antwort Informationen wegließ, die ihm seinen reißerischen Bericht kaputt gemacht hätten. Nikolaus Harbusch ist mit diesem weiteren rechtswidrigen Bericht der heißeste Anwärter auf den Pokal für die unseriöseste Presse-Kampagne des Jahres 2021. Dazu sage ich: Herzlichen Glückwunsch!“
Die Axel Springer SE und Harbusch haben gegen das Verbot und die anderen thematisierten Verbote zwischenzeitlich Rechtsmittel eingelegt. Herr Kardinal Woelki wird Hauptsacheklagen erheben.
Update:
Mittlerweile hat das OLG Köln in dieser Sache entschieden und die Verbotsentscheidungen erster Instanz in weiten Teilen bestätigt. Siehe dazu und zum Umfang des reduzierten Verbots des OLG Köln die Pressemitteilung hier: https://www.hoecker.eu/news/bild-zieht-endg%C3%BCltig-den-k%C3%BCrzeren-gegen-kardinal-woelki-das-oberlandesgericht-k%C3%B6ln-verbietet-zwei-berichte-einen-wegen-falschberichterstattung