Es passiert nicht nur in Emden: Universitätsprofessor wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen identifizierbarmachende Berichterstattung in der "BILD". Mandant wurde voreilig und nicht anonymisiert als vermeintlicher Straftäter an den Pranger gestellt.
Erneut hat HÖCKER erfolgreich einen deutschen Universitätsprofessor gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die BIILD-Zeitung verteidigt: Bereits im Jahr 2011 wurden auf Antrag des Hochschullehrers zwei Berichte der BILD-Zeitung verboten, die ihn im Hinblick auf ein Strafverfahren erkennbar beschrieben und abbildeten. Die BILD-Zeitung hatte den Professor an den Pranger gestellt, obwohl Gegenstand der Berichterstattung weder eine schwerwiegende Straftat, noch eine Straftat war, die in irgendeinem Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit stand. Gleichwohl betonte die BILD-Zeitung in ihrem Bericht ausdrücklich die berufliche Stellung des Professors, so dass seine Studenten ihn identifizieren konnten.
Auf Widerspruch der BILD-Zeitung hat die Pressekammer des LG Köln nun mit zwei Urteilen vom 28.03.2012 (Az. 28 O 990/11 und Az. 28 O 1071/11) die Verbote der Berichte bestätigt. Das LG Köln hat dabei festgestellt, dass angesichts der erheblichen Prangerwirkung mit Auswirkungen auf die berufliche Laufbahn des Professors kein Interesse daran bestand, ihn in der Berichterstattung erkennbar zu machen.
Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Professor, über die BILD berichtet hatte, wurden inzwischen übrigens fallengelassen. Ähnlich wie der aktuelle Fall des inzwischen freigelassenen 17-jährigen Emders, der von BILD voreilig als Vergewaltiger an den Pranger gestellt wurde, was zu einem Lynch-Mob vor seinem Haus führte, zeigt dieser Fall, wie unverantwortlich es ist, Straftatverdächtige voreilig für die Öffentlichkeit identifizierbar zu machen.
Für Rückfrage zu diesem Fall steht Ihnen RA Dr. Carsten Brennecke zur Verfügung.