Erfundenes Zitat im NS-Duktus: Markus Frohnmaier (AfD) erwirkt einstweilige Verfügung gegen Ulm News.
HÖCKER hat für den AfD-Kandidaten der Landtagswahl in Baden-Württemberg und Vorsitzenden der Jugendorganisation der AfD (Junge Alternative), Herrn Markus Frohnmaier, die Weiterverbreitung eines falschen und frei erfundenen Zitats gerichtlich verbieten lassen. Das Nachrichtenportal Ulm News hatte behauptet:
Hier zitiert die SPD folgende Aktionen und Aussagen von AfD-Mitgliedern:
- Markus Frohnmaier, Vorsitzender der Jungen Alternative und Landtagskandidat meint: „Nichts Geringeres wird unsere Aufgabe sein, als diese volksfeindlichen Parteien sämtlich aus Deutschland herauszutreiben. Wenn wir an die Regierung kommen, Gnade ihnen Gott.“
Das Zitat im unverkennbaren NS-Sprachduktus hatte Ulm News nach eigener Angabe einer Pressemitteilung der SPD entnommen und es im Rahmen eines Artikels über den politischen Aschermittwoch der AfD verbreitet. Die SPD soll das falsche Zitat nach Angaben von Ulm News im Zusammenhang mit einem Aufruf zu einer Kundgebung gegen diese AfD-Veranstaltung verwendet haben.
Frohnmaier hatte Ulm News nach Erscheinen des Berichts telefonisch und schriftlich darauf hingewiesen, dass das Zitat falsch ist. Ulm News löschte es dennoch nicht und reagierte zunächst auch nicht auf eine dann folgende Abmahnung durch HÖCKER. Auch ein Anruf der HÖCKER-Anwälte bei Ulm News brachte zunächst keinen vollständigen Erfolg. Der Redaktionsleiter stellte sich auf den Standpunkt, er müsse nun erst einmal prüfen, ob das Zitat stimme. Immerhin habe er es einer Pressemitteilung der SPD entnommen. Bis zur Klärung des Falles wollte er das Zitat im Online-Artikel belassen und es nicht löschen. Schließlich löschte er es doch, weigerte sich aber schriftlich, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Frohnmaier hatte über HÖCKER die Abgabe einer Erklärung verlangt, in der Ulm News sich verpflichtet, das Falschzitat nicht weiter zu verbreiten. Nur durch eine solche verbindliche Erklärung wäre Frohnmaier ausreichend dagegen abgesichert gewesen, dass Ulm News das Zitat nicht wieder ins Netz stellt.
Über HÖCKER erwirkte Frohnmaier daher beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen das Portal (Az. 28 O 40/16 – n. rkr.). Darin verbietet das Gericht dem Portal Ulm News, das Zitat erneut zu verbreiten.
Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke:
„Das Landgericht Köln hat damit die Ansicht der Kanzlei HÖCKER bestätigt, dass ein Nachrichtenportal ein Zitat spätestens dann vorläufig löschen muss, wenn der Zitierte es als falsch rügt. Spätestens ab diesem Augenblick hätte Ulm News nicht mehr auf die angebliche Quelle der SPD-Pressemitteilung vertrauen dürfen.“