Erfolg gegen Google: Verbot, rechtswidrige Suchergebnisse anzuzeigen
HÖCKER erwirkt ein Verbot gegen Google vor dem LG Köln, Az. 28 O 859/09. Google wird verboten, Suchergebnisse mit falschen Tatsachenbehauptungen über ein deutsches Unternehmen zu verbreiten, nachdem Google zuvor auf die rechtswidrigen Inhalte der Suchergebnisse aufmerksam gemacht wurde.
Dr. Carsten Brennecke:
"Die Entscheidung stärkt die Möglichkeiten von Unternehmen oder Personen, rechtswidrige Suchergebnisse bei GOOGLE verbieten zu lassen."