Erfolg für Ärztezentrumsbetreiber: Von HÖCKER erwirktes Verbot gegen TV-Sender gerichtlich bestätigt
HÖCKER hatte für einen führenden deutschen Betreiber von Ärztezentren gegen einen TV-Sender das Verbot erstritten, eine rechtswidrige Berichterstattung erneut zu verbreiten. Der Widerspruch des Senders gegen die Entscheidung blieb nun erfolglos. Mit Urteil vom 16.02.2011, Az. 28 O 446/10, bestätigte das LG Köln das Verbot, falsche Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit einem Bericht über angebliche Behandlungsfehler zu verbreiten.