Erfolg für Kachelmann: B.Z.À durfte rechtswidrige Zitate aus der BUNTE nicht wiederholen. Bloße Weitergabe von Äußerungen Dritter ist keine Entschuldigung.
Mit einstweiliger Verfügung vom 27.06.2012 (Az: 28 O 259/12) hat das Landgericht Köln der zum Axel Springer-Konzern gehörenden B.Z. Ullstein GmbH verboten, Äußerungen von Claudia D. zu veröffentlichen oder zu verbreiten, in denen trotz des rechtskräftigen Freispruchs die angebliche Tatbegehung durch Jörg Kachelmann behauptet wird. Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus einem Interview zitiert, das Claudia D. nach dem Freispruch der Zeitschrift “Bunte” gegeben hatte. Insbesondere nachdem sowohl Claudia D. als auch die “Bunte” zur Unterlassung verurteilt worden waren, konnte sich die “B.Z.” nicht darauf zurückziehen, lediglich Äußerungen Dritter weitergegeben zu haben.