Erfolg für Feuerwehrleute gegen BILD: Bezug auf vorangegehende Berichterstattung macht "anonymisierte" Personen erkennbar
HÖCKER erwirkt Verbot gegen BILD, Akteure von Aufnahmeritualen bei einer örtlichen Feuerwehr erkennbar zu machen (LG Düsseldorf, Urt. v. 21.04.2010, Az. 12 O 546/08). „Bild“-Zeitung und bild.de haben Fotografien der Antragsteller veröffentlicht, auf denen deren Gesichter verpixelt wurden. Das LG Düsseldorf bestätigt, dass die Personen dennoch rechtswidrig erkennbar gemacht wurden, da der Bericht auf eine vorangehende Berichterstattung Bezug nahm, in der diese Personen erkennbar gezeigt wurden.