Erfolg für Don Alphonso am OLG München
Für den WELT-Kolumnisten Don Alphonso hat HÖCKER ein gerichtliches Verbot erwirkt. Der Fall: Unser Mandant postete auf Twitter versehentlich den Buchstaben „N“. Unbekannte kommentierten darunter die Buchstaben I, G, G, E und R. Ein Berliner Blogger warf unserem Mandanten daraufhin vor, er habe mit den Trollen gemeinsame Sache gemacht. Unser Mandant stellte daraufhin auf Twitter klar, dass er damit nichts zu tun hat und erstattete Strafanzeige gegen die Nutzer. Trotzdem beharrte der Blogger noch im Gerichtsverfahren auf seinem Vorwurf. Das OLG München hat diese Darstellung nun in letzter Instanz verboten (Urt. v. 6.9.2022, Az. 18 W 1126/22, rechtskräftig).
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schmischke: „Der Vorwurf an unseren Mandanten wog nicht nur schwer, er war auch besonders perfide: Obwohl es sich bei dem gebastelten Wort nachweislich nicht um das Werk von Don Alphonso handelte und er sich sogar aktiv gegen die verantwortlichen Idioten stellte, wurde er an den Twitter-Pranger gestellt – inklusive Aufforderungen von anderen Twitter-Nutzern an den Arbeitgeber, ihn rauszuschmeißen und aus dem öffentlichen Diskurs zu canceln. Deshalb ist dieser Erfolg für unseren Mandanten besonders wertvoll. Die Entscheidung ist wegweisend und macht deutlich, dass auch bei der Unterstellung von Absichten und Gesinnungen die Beweislast beim Äußernden liegt.“