Erdoğan erwirkt mit HÖCKER einstweilige Verfügung gegen Beleidigungen durch deutschen Regisseur
Das Landgericht Köln hat heute einem Antrag unseres Mandanten, des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, gegen den deutschen Regisseur Uwe Boll stattgegeben (Az. 28 O 129/16). Boll hatte sich durch das Schmähgedicht des TV-Moderators Jan Böhmermann zu einem Video inspirieren lassen, in dem er Erdoğan mit einer Reihe unflätiger Beleidigungen überzog und ihm den Tod wünschte. Dabei berief Boll sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Das Landgericht Köln erkannte in dem kurzen Film dagegen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu Lasten des türkischen Präsidenten und erließ gegen Boll ein Verbot, sich so zu äußern, wie im Video geschehen.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, der Erdoğan vor dem LG Köln vertrat, kritisiert den Effekt, den Böhmermanns Gedicht auf Nachahmer und Trittbrettfahrer hat:
„Es ist wie bei einer Massenvergewaltigung: Wenn einer anfängt, kriechen alle aus den Löchern und machen mit. Vor allem, wenn es das Opfer angeblich nicht besser verdient hat. Wir müssen als Gesellschaft aufpassen, wenn der dünne Lack der Zivilisation blättert und kollektive Enthemmung losbricht. Herr Erdogan ist ein Mensch und die Menschenwürde ist unantastbar. Sie steht nach Art. 79 Abs. 3 unseres Grundgesetzes über der Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit.“