Entscheidung gegen Preisvergleichsportal erstritten
Auf Antrag von HÖCKER verbietet das LG Köln zu Gunsten eines Solaranlagenbauers den Betreibern der Webseite photovoltaik-preisvergleich.de, irreführend damit zu werben, über das Portal könnten Angebote des Solaranlagenbauers abgerufen werden (Az. 31 O 143/10).