Einstweilige Verfügung: Jörg Kachelmann muss es nicht dulden, ungefragt als Werbefigur auf dem Titel eines Buches missbraucht zu werden.
Ein Autor bewarb sein Buch mit Bildern von Jörg Kachelmann auf dem Cover. Kachelmann hatte hierzu keine Erlaubnis erteilt. Das Buch hatte auch nichts mit Jörg Kachelmann zu tun, so dass das Landgericht Köln mit Beschluss vom 25.06.2012 die Verletzung seines Rechts am eigenen Bild feststellte und dem Autor die Veröffentlichung und Verbreitung des Buchs mit den Bildern von Jörg Kachelmann verbot (Az: 28 O 263/12).