Einseitig unvollständige Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung über angeblich fehlenden Effekt einer Therapieform unseres Mandanten Prof. Strauer: SZ erkennt einstweilige Verfügung an.
Unser Mandant, der langjährige Leiter der Kardiologie der Universitätsklinik Düsseldorf, Prof. Dr. med. Bodo-Eckehard Strauer, ist Vorreiter in der Behandlung von Herzinfarkt-Patienten mit sog. adulten Stammzellen. Dabei werden Stammzellen aus dem Knochenmark – in der Regel aus dem Hüftknochen – entnommen, aufbereitet und in das vom Infarkt betroffene Herzgewebe über eine Herzkranzarterie zugeführt. Im Gegensatz zum ethisch umstrittenen Einsatz sog. embryonaler Stammzellen werden bei der Behandlungsmaßnahme von Prof. Strauer keine Embryonen verwendet. Derzeit gibt es mehr als 100 Kliniken und Institute weltweit, die mit Prof. Strauers Methode arbeiten bzw. gearbeitet haben sowie eine Vielzahl von Publikationen auf diesem Gebiet.
Gegen Herrn Prof. Strauer wurden im Laufe der letzten Monate in der Presse verschiedene Vorwürfe erhoben. Anlass der jüngsten Berichterstattung war ein Aufsatz im International Journal of Cardiology. In diesem Zusammenhang zitierte die Süddeutsche Zeitung einen Kardiologen aus Oslo, der keinen Effekt dieser Therapie gesehen habe. Allerdings gibt es zahlreiche Studien, die die Ergebnisse unseres Mandanten eindeutig bestätigen, was der Süddeutschen Zeitung auch bewusst war. Daher war die Berichterstattung unvollständig und rechtswidrig.
Nachdem die Süddeutsche Zeitung erfolglos abgemahnt wurde, erwirkte Prof. Strauer über unsere Kanzlei eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln (Az. 28 O 338/13), wonach es der Süddeutschen Zeitung verboten wird, in Bezug auf unseren Mandanten zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten:
„Der Kardiologe Svend Aakhus vom Universitätshospital in Oslo zeigt sich von der Londoner Analyse nicht überrascht. Er habe vor einigen Jahren versucht, "Strauers sehr optimistische Ergebnisse zu reproduzieren", wie er sagt. Ohne Erfolg. "Wir haben keinen Effekt dieser Therapie gesehen, obwohl wir uns so nah wie möglich an der Vorgehensweise Strauers orientiert haben", erzählt er.“
Inzwischen hat die Süddeutsche Zeitung eine sog. Abschlusserklärung abgegeben und damit die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.