Deutscher Unternehmer geht mit HÖCKER erfolgreich gegen US-amerikanische und spanische Medien vor

Der Partner, CEO und Co-Founder mehrerer international agierender Unternehmen sah sich zuletzt vermehrt rechtswidriger Berichterstattung ausgesetzt. Anlass dafür ist ein im Ausland gegen ihn geführtes Strafverfahren.

Die Medien nannten den Vor- und Zunamen des Unternehmers sowie die Namen der Unternehmen, in denen er etwa als Partner, Vorstandsmitglied oder Investor tätig ist, und veröffentlichten Fotos von ihm. Sie unterließen es, den Unternehmer zuvor anzuhören, und gaben ihm somit keine Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Zudem verschwiegen sie, dass das Strafverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist. Die Berichterstattungen fielen daher allesamt einseitig zu Lasten des Unternehmers aus. Mit diesen unausgewogenen, identifizierenden Berichterstattungen stellten die Medien den Unternehmer rechtswidrig an den Pranger, was wiederum eine erhebliche Stigmatisierung nach sich zog.

In einigen Fällen konnten außergerichtliche Einigungen mit den berichtenden Medien erzielt werden, die zur Löschung der rechtswidrigen Berichterstattungen führten. Andere Medien zeigten sich weniger einsichtig, sodass der Gerichtsweg zu beschreiten war. In diesen Fällen hat das LG Köln nun die Verbreitung der Berichterstattungen antragsgemäß verboten (Beschl. v. 24.11.2021, Az. 28 O 392/21, n. rkr.; Beschl. v. 16.11.2021, Az. 28 O 374/21, n. rkr.; Beschl. v. 11.11.2021, Az. 28 O 373/21, n. rkr.). Auch bezüglich einer überarbeiteten Berichterstattung, in der lediglich die Initialen des Unternehmers genannt worden waren, hat das LG Köln nun antragsgemäß deren Verbreitung verboten, da der Unternehmer weiterhin für eine Vielzahl von Personen erkennbar im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung war (Beschl. v. 24.11.2021, Az. 28 O 392/21, n. rkr.).

RA Christoph Jarno Burghoff: „Auch Auslandsmedien haben sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Vorgaben des deutschen Presserechts zu halten. Unser Mandant muss daher die ihn belastenden Berichterstattungen US-amerikanischer und spanischer Medien nicht dulden. Wir sind für ihn erfolgreich gegen diese vorgegangen, werden dies auch weiterhin tun und dabei alle Möglichkeiten des Presserechts ausschöpfen.“