Deutscher Alleinvertrieb der Kosmetikmarke "NYX" stoppt mit HÖCKER markenrechtsverletzende Importe einer schwedischen Vertriebsgesellschaft.

Die Inhaberin der Kosmetikmarke „NYX“ ist mit Höcker erfolgreich gegen den Vertrieb markenrechtsverletzender Kosmetikprodukte der Marke „NYX“ durch eine schwedische Vertriebsgesellschaft vorgegangen. Das Landgericht Köln hat der Gegnerin mit einstweiliger Verfügung vom 01.08.2012, Az. 31 O 40/12, verboten, Kosmetikprodukte der Marke „NYX“ ohne Zustimmung der Markeninhaberin in Deutschland anzubieten.