Deutsche Verbraucher sprechen auch Parfüms nicht französisch aus: HÖCKER verteidigt Parfümmarke ÀžNYXÀœ erfolgreich gegen Widerspruch der für deutsche Verbraucher klanglich unähnlichen Marke "NUXE".

HÖCKER hat die bekannte deutsche Parfümmarke „NYX“ erfolgreich gegen einen Widerspruch aus der EU-Gemeinschaftsmarke „NUXE“ französischer Markeninhaber verteidigt. Beide Marken beanspruchen Schutz für Parfüms und Kosmetika.

Das französische Unternehmen "Laboratoire Nuxe" hatte argumentiert, die Marken "NYX" und "NUXE" seien einander klanglich ähnlich und hatte mit dieser Begründung Widerspruch gegen die Markenanmeldung unserer Mandantin eingelegt. Das Deutsche Markenamt hat den Widerspruch zurückgewiesen. Es folgte dabei unserer Argumentation, dass der deutsche Verbraucher die Marke „NUXE“ nicht französisch "NÜX" ausspricht, sondern genauso, wie sie geschrieben wird, also "NUXE". Die Marke unseres Mandanten, so das Amt, werde dagegen eher als Reihung von Einzelbuchstaben, also "N-Y-X" ausgesprochen. Maßgeblich sei also, wie der angesprochene deutsche Verkehr die Marke „NUXE“ ausspreche. Lege man eine deutsche oder englische Aussprache zu Grunde, liege keine Verwechslungsgefahr vor.