Der BUNTE wird verboten, das Foto der Begleitperson eines Prominenten zu verbreiten.

Mit der durch HÖCKER erwirkten Entscheidung vom 26.04.2010 (Az. 28 O 247/10) stellt das Landgericht Köln fest, dass es kein Recht gibt, Bildnisse von Begleitpersonen eines Prominenten zu veröffentlichen und dass hierdurch rechtswidrig in die Rechte des Abgebildeten eingegriffen wird.