Correctiv-Legendenbildung für Dr. Ulrich Vosgerau gestoppt: Aktivist verpflichtet sich zur Unterlassung von Falschbehauptungen

Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) hat erneut einen Erfolg erzielt: Der Aktivist Frank Riegler, Betreiber einer DGB-nahen Kampagnenplattform, wurde abgemahnt und hat sich anschließend dazu verpflichtet, falsche Behauptungen über das Potsdam-Treffen nicht weiter zu verbreiten.

Riegler hatte auf seiner Plattform die Falschmeldung verbreitet, beim Potsdam-Treffen sei über Pläne für ein ethnisches Wahlrecht in Deutschland diskutiert worden. Er behauptete damit, die Teilnehmer hätten ein Modell erörtert, bei dem das Wahlrecht zukünftig an ethnische Kriterien geknüpft werde. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. In Wirklichkeit wurde in Potsdam nicht einmal über eine Änderung des deutschen Wahlrechts gesprochen, geschweige denn über ein ethnisches Wahlrecht.

Zudem verbreitete Riegler die Falschinformation, es sei geplant worden, in Nordafrika einen Musterstaat für 20,2 Millionen Menschen zu errichten. Dies erweckte den Eindruck, dass ein Viertel der deutschen Bevölkerung nach Nordafrika „verfrachtet“ werden solle. Auch diese Behauptung ist falsch: In Potsdam wurden keine Zahlen zur „Remigration“ diskutiert, erst recht nicht diese Zahl.

Die Verbreitung dieser Unwahrheiten beruhte offensichtlich auf einem Missverständnis irreführender Wertungen im Correctiv-Bericht über das Potsdam-Treffen. Nach der Abmahnung setzte Riegler seine Kampagne jedoch fort und verbreitete über die Presse weitere falsche Aussagen. So behauptete er, er sei nur wegen der Nennung einer Zahl „im falschen Kontext“ abgemahnt worden. Auch diese Desinformation führte zu einer erneuten, kostenpflichtigen Abmahnung, woraufhin er erneut eine Unterlassungserklärung abgab.

Dr. Carsten Brennecke: „Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie schnell irreführende Wertungen im Correctiv-Bericht für Medien und Aktivisten zu einer Haftungsfalle werden können. Leider ist dies nicht das erste Mal, dass Presse, Nachrichtenagenturen und Aktivisten durch solche Missverständnisse hohe Kosten entstehen. Wären die irreführenden Wertungen der Correctiv-Berichterstattung hinreichend hinterfragt worden, wäre dies nicht passiert“