Bundesverfassungsgericht gibt Verfassungsbeschwerde der Anzeigenerstatterin im Fall Kachelmann statt
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben, mit der der Anzeigenerstatterin verboten worden war, unseren Mandanten Jörg Kachelmann nach dessen Freispruch weiterhin der Vergewaltigung zu bezichtigen. Das Bundesverfassungsgericht stürzte die Entscheidung (Az. 1 BvR 2844/13) auf zwei Aspekte:
Zum ersten weist es darauf hin, dass im Strafverfahren gegen unseren Mandanten nicht geklärt werden konnte, ob die Angaben der Anzeigenerstatterin oder die des Herrn Kachelmann der Wahrheit entsprechen.
Zum zweiten stellte das Bundesverfassungsgericht darauf ab, dass auch unser Mandant sich nach seinem Freispruch mit Stellungnahmen über die Anzeigenerstatterin an die Öffentlichkeit gewandt hatte. Artikel
Das Bundesverfassungsgericht hat den Fall zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen. Dort wird zu berücksichtigen sein, dass vor dem Oberlandesgericht Frankfurt derzeit ein Zivilverfahren unseres Mandanten Jörg Kachelmann gegen die Anzeigeerstatterin läuft. Von diesem Verfahren erhoffen wir uns endlich eine Verurteilung der Anzeigenerstatterin als Falschbeschuldigerin.
"Umso wichtiger ist es nun, dass das OLG Frankfurt ein für alle Mal feststellt, dass das angebliche Opfer die Tat nur vorgetäuscht und sich die Verletzungen selbst zugefügt hat. Zum Glück ist der vom Gericht beauftragte Rechtsmediziner kürzlich ganz eindeutig zu diesem Ergebnis gekommen. Wir erhoffen uns, dass das Gericht seiner Expertise folgt und die Frau als das verurteilt, was sie ist: eine Täterin und kein Opfer."
RA Prof. Dr. Ralf Höcker