Bundesrepublik Deutschland darf AfD nicht mehr als rechtsextrem bezeichnen – Bundesrepublik Deutschland unterwirft sich mit strafbewehrter Unterlassungserklärung.

Die Partei Alternative für Deutschland (Bundesverband) hat mit HÖCKER erfolgreich Unterlassungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt. Das Bundeskriminalamt als Behörde der Bundesrepublik Deutschland hatte auf Twitter die nachstehende Stellenanzeige für einen Sachbearbeiter zur Internetauswertung im Bereich Rechtsextremismus veröffentlicht. Diese Stellenanzeige wurde mit dem Twitter-Account der Alternative für Deutschland bebildert:


Aus Sicht des Lesers wurde somit der Twitter-Account der AfD als Beispiel für Rechtsextremismus herangezogen.

Obwohl die Stellenanzeige auf Twitter umgehend von diversen Nutzern als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates kritisiert wurde, nahm das BKA die Stellenanzeige nicht aus dem Netz.

Die Alternative für Deutschland hat die Bundesrepublik Deutschland daraufhin mit HÖCKER erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Das Bundeskriminalamt wurde mit einer Abmahnung darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Behörden gegenüber politischen Parteien zu einer strikten politischen Neutralität verpflichtet sind. Die Bebilderung einer Stellenanzeige im Bereich Rechtsextremismus mit einem Internetauftritt der AfD verstößt gegen die Verpflichtung zur politischen Neutralität.

Das Bundeskriminalamt hat die beanstandete Stellenanzeige daraufhin bei Twitter gelöscht. Die Bundesrepublik Deutschland als verantwortlicher Rechtsträger des Bundeskriminalamts hat sich zudem gegenüber der Alternative für Deutschland bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung an die Alternative für Deutschland zu zahlenden Vertragsstrafe verpflichtet, die beanstandete Veröffentlichung der Alternative für Deutschland als Beispiel für Rechtsextremismus künftig auch durch Dritte zu unterlassen:



Dr. Carsten Brennecke:

Vertraglicher Unterlassungsschuldner ist die Bundesrepublik Deutschland. Weder die Kanzlerin, noch ihre Minister oder die Bundesbehörden dürfen die AfD als rechtsextrem benennen, egal ob in Stellenanzeigen oder anderswo. Die Bundesrepublik muss sicherstellen, dass alle Bundesbehörden hierüber offiziell informiert werden, damit es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommt. Anderenfalls wird eine Vertragsstrafe fällig.“