BILD und EXPRESS durften Kölner Oberarzt in Bericht über angebliche Affäre mit einer Krankenschwester nicht erkennbar machen.
„BILD“ und „Express“ hatten berichtet, dass ein Kölner Oberarzt eine Affäre mit einer Krankenschwester gehabt habe und von deren Ehemann tätlich angegriffen worden sei. In diesem Zusammenhang machten beide Blätter den Oberarzt durch Abdruck von gepixelten Fotografien und weiteren Hinweisen in der Textberichterstattung erkennbar. Der Oberarzt hat sich mit HÖCKER erfolgreich gegen diese Berichterstattung gewehrt. „BILD“ und „Express“ haben sich auf unsere Abmahnung verpflichtet, diese Berichterstattung zu unterlassen und die Anwaltskosten erstattet.
Dr. Carsten Brennecke:
„Affären sind grundsätzlich Privatsache. Eine Berichterstattung, die den Betroffenen erkennbar macht, greift in dessen Privatsphäre ein. Mangels eines überwiegenden öffentlichen Informationsinteresses an der Erkennbarmachung eines Arztes, der eine Affäre mit einer Krankenschwester hat, ist eine solche Berichterstattung rechtswidrig.“