Bild Online berichtet weiter in unzulässiger Weise über intime Details - Jörg Kachelmann geht mit HÖCKER weiter erfolgreich dagegen vor.

Mit einstweiligeR Verfügung vom 09.05.2011 (Az: 28 O 297/11) bestätigt das Landgericht Köln erneut, dass Bild Online rechtswidrig über Details berichtetE, die der Intimsphäre von Jörg Kachelmann zuzuordnen sind.