BILD muss 20.000 EUR Geldentschädigung wegen der Veröffentlichung von Intimfoto zahlen.
Wegen der Veröffentlichung eines Intimfotos hat das Landgericht Köln die BILD-Zeitung verurteilt, einem deutschen Moderator eine Geldentschädigung in Höhe von 20.000 EUR zu zahlen.
Die BILD-Zeitung hatte in einer Veröffentlichung (print und online) behauptet, der Moderator habe einen weiblichen Fan belästigt, indem er ihr unaufgefordert ein Intimfoto zugeschickt habe. Den Bericht bebilderte die BILD-Zeitung mit dem gepixelten Intimfoto des Moderators.
Tatsächlich ist die Geschichte erfunden: Vielmehr hatte der Fan dem Moderator Intimfotos von sich gesendet und ihn dann ausdrücklich aufgefordert, im Gegenzug auch solche Bilder zu schicken.
Obwohl die BILD wusste, dass die Vorwürfe des Fans falsch sind, veröffentlichte sie sowohl die Vorwürfe wie auch das Intimfoto.
Auf eine Abmahnung hatte sich BILD nur verpflichtet, die künftige Veröffentlichung zu unterlassen. Die Zahlung einer Geldentschädigung lehnte BILD ab, woraufhin der Moderator nun erfolgreich auf Zahlung eines Schmerzensgelds klagte:
Wegen der Verletzung seiner Intimsphäre sowie der Rufschädigung sprach das Landgericht Köln dem Moderator eine Geldentschädigung in Höhe von insgesamt 20.000 EUR zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.