BILD gibt gegenüber Wolfgang Niedecken Unterlassungserklärung wegen Paparazzi-Fotos von privatem Spaziergang ab.
HÖCKER hat zum wiederholten Mal die Persönlichkeitsrechte Wolfgang Niedeckens und seiner Familie gegen die Axel Springer AG verteidigt. Nachdem Bild und bild.de bereits 4 einstweilige Verfügungen hinnehmen mussten, in denen die bisherige Berichterstattung über die Erkrankung Niedeckens verboten wurde, hatte die Bild am Sonntag keinen Skrupel, offensichtlich rechtswidrige Fotos zu verbreiten, die Herrn Wolfgang Niedecken nach seinem Krankenhausaufenthalt bei einem privaten Spaziergang am Strand des Rhein zeigten. Auf die Abmahnung durch HÖCKER verpflichtete sich die Bild am Sonntag nun mit einer Unterlassungserklärung, die dort gezeigten Bilder, sowie die Worrtberichterstattung zu der privaten Freizeitgestaltung Niedeckens zu unterlassen.
Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke:
"Häufig versucht die Presse, besondere Ereignisse im Leben eines Prominenten als Aufhänger für die Veröffentlichung eines Berichts über die private Freizeitgestaltung des Betroffenen zu nutzen. Dies ist unzulässig, da auch Prominente einen Anspruch auf ungestörte private Momente der Entspannung haben."