BILD erkennt gerichtliches Verbot der Berichterstattung über frei erfundenen Verlauf eines angeblichen Schlaganfalltests und über Details der Behandlung und Nachbehandlung von WOLFGANG NIEDECKEN an.
Das Landgericht Köln hatte der Herausgeberin der Bild-Zeitung (Axel Springer AG) verboten, über den frei erfundenen Verlauf eines Schlaganfalltests zu berichten, der im Krankenhaus durchgeführt worden sein soll. Der Bild-Zeitung wurde zudem verboten, Details über die Behandlung und Nachbehandlung Niedeckens zu verbreiten (Beschl. v. 14.11.11, Az. 28 O 938/11).
Dieses gerichtliche Verbot hat die Bild-Zeitung nun anerkannt und auf sämtliche Rechtsmittel verzichtet.