Berliner Rechtsanwalt und "Anlegerschützer" muss wegen Missachtung einstweiliger Verfügungen 2.500 EUR Ordnungsgeld zahlen.

Ein führender Anbieter geschlossener Immobilienfonds verteidigt sich weiter erfolgreich mit HÖCKER gegen die rufschädigende Kampagne eines Berliner Rechtsanwalts. Dem „Anlegerschützer“ wurde auf Antrag von HÖCKER vom Landgericht Köln in mehreren einstweiligen Verfügungen verboten, falsche und ehrabschneidende Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Nachdem der Rechtsanwalt die Verbote missachtete und auch nach Zustellung der einstweiligen Verfügung verbotene Rundschreiben weiter auf seiner Webseite verbreitete, hat das Landgericht Köln am 27.07.2011 in Beschlüssen mit den Aktenzeichen 28 O 394/11 und 28 O 390/11 Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 2.500 Euro gegen den Rechtsanwalt verhängt.