Berichterstattung auf morgenpost.de im Namen von Jörg Kachelmann verboten.

Auf der Webseite morgenpost.de wurde ein Artikel über einen Tatverdacht gegen Jörg Kachelmann veröffentlicht, ohne dass ein Mindestmaß an Beweistatsachen ermittelbar war. Mit Urteil vom 22.06.2011 verbot das LG Köln die rechtswidrige Berichterstattung (Az. 28 O 994/10). Es handelt sich dabei um ein weiteres Verfahren, in dem ein bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenes Verbot nun im Hauptsacheverfahren bestätigt wurde.