Beleidigung in Leserbrief unzulässig Eifelzeitung erkennt einstweilige Verfügung an.

Die Eifel-Zeitung hat eine von HÖCKER für einen Mandanten aus dem Kreis Daun vor dem Landgericht Trier erreichte einstweilige Verfügung vom 18.10.2012 (Az. 6 O 292/12) anerkannt. Der Antragsteller ist ein Mitglied der Facebook-Gruppe „Keine Eifelzeitung“, die sich kritisch mit den Methoden des Blattes auseinandersetzt. Die ungewöhnliche Berichterstattungspraxis der Eifelzeitung war auch schon Gegenstand eines Berichts des NDR-Medienmagazins ZAPP. Er ist hier abrufbar.

Die Eifelzeitung hatte einen Leserbrief veröffentlicht, der angeblich von einem weiteren Mitglied der Facebook-Gruppe stammte. Dieser hatte jedoch glaubhaft versichert, den Brief nicht verfasst zu haben. Der angebliche Leserbrief enthielt Beleidigungen und Unwahrheiten, deren Verbreitung unser Mandant per einstweiliger Verfügung verbieten ließ. Durch das Anerkenntnis der Eifelzeitung ist der Rechtsstreit nunmehr erledigt.