Bank ignorierte BGH-Urteil nicht: LG Köln verbietet dem WDR irreführende Berichterstattung über deutsche Großbank.
HÖCKER ist erfolgreich für eine führende deutsche Großbank gegen eine unzulässige Presseberichterstattung vorgegangen. Der WDR hatte über den Umgang der Bank mit der Rückforderung einer Bearbeitungsgebühr durch einen Kunden berichtet. Zuerst hatte der WDR in seinem Bericht darauf hingewiesen, dass der BGH einen Rückzahlungsanspruch gezahlter Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehensverträgen bejaht hat. Danach berichtete der WDR über ein Schreiben der Bank, mit dem diese die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr eines Kunden zurückgewiesen hat. Da der WDR in seinem Bericht zuerst von der BGH-Entscheidung berichtete, die einen Rückzahlungsanspruch bzgl. der Bearbeitungsgebühr bejahte und im Bericht im Anschluss ohne nähere zeitliche Einordnung über die Rückforderung des Kunden und das Zurückweisungsschreiben der Bank berichtete, entstand beim Zuschauer der falsche Eindruck, dass die Bank ihr ablehnendes Schreiben nach der BGH-Entscheidung versandt und daher zu Unrecht trotz Kenntnis einer entgegenstehenden BGH-Entscheidung die Rückzahlung verweigert habe. Das OLG Köln verbot diese WDR-Berichterstattung mit einstweiliger Verfügung vom 10.02.2015, Az. 15 W 10/15 (nicht rechtskräftig).
Dr. Carsten Brennecke:
„Wer zunächst von einer Leit-Entscheidung des BGH und erst danach von einem Schreiben einer Bank berichtet, welches gegen die Wertung der Entscheidung verstößt, der weckt beim Zuschauer die falsche Vorstellung, die Bank habe ihr Ablehnungsschreiben erst nach Bekanntwerden der BGH-Entscheidung versandt, das Urteil also bewusst ignoriert. Das ist unzulässig.“