Kein Mensch ist eine "Bestie". Auch Staatsanwälte müssen bei öffentlichen Äußerungen die Persönlichkeitsrechte achten.
Staatsanwälte haben eine starke Stellung. Als Leiter von strafrechtlichen Ermittlungen kommt ihnen eine Funktion zu, die für Beschuldigte oftmals einschüchternd wirken kann.
Dennoch überschreiten auch Ermittler bei Äußerungen gegenüber Medien oder im Gerichtsaal manchmal Grenzen. Hiergegen können sich die Betroffenen wehren und etwa die Unterlassung solcher Äußerungen rechtlich durchsetzen.
Rechtsanwalt Dr. Julian Rodenbeck hat in einem Gastbeitrag in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift „Der Strafverteidiger“ ein Beispiel für derartige rechtswidrige Äußerungen, nämlich die Bezeichnung eines Angeklagten als „Bestie in Menschengestalt“, kritisiert.
Der Beitrag ist abrufbar unter
http://www.strafverteidiger-stv.de/system/files/users/user5/StV_2016_12_Editorial.pdf