Auch Politiker haben ein Recht auf Opferschutz. LG Köln verbietet BILD-Berichterstattungen über einen Politiker, der zum „Sextortion“-Opfer wurde.
Spätestens seit den Vorwürfen des Amazon-Chefs Jeff Bezos gegen das
Trump-nahe Boulevard-Blatt „National Inquirer" hat das Thema „Sextortion“ sein mediales
Schattendasein verlassen. Der Begriff „Sextortion“
setzt sich aus den englischen Wörtern „Sex“ und „Extortion“ zusammen und bedeutet übersetzt sexuelle Erpressung. Jeff Bezos hatte dem „National Inquirer" vorgeworfen, ihn mit der Veröffentlichung von Penis-Fotos erpressen zu wollen.
Auch hierzulande wird die Problematik aufgegriffen: So hatte die BILD in Online-Beiträgen über einen Politiker berichtet, der Opfer einer sexuellen Erpressung geworden war. Zu Anfang hatte der Politiker den Erpressern noch Geld gezahlt. Nachdem die Erpressung jedoch nicht aufhörte, wandte sich der Politiker an die Polizei und zeigte die Täter an. Obwohl in den Berichten der BILD weder der Name des Politikers genannt noch dessen Bild gezeigt wurde, war er aufgrund der Veröffentlichung einer Reihe von Details (wie z.B. seine Parteizugehörigkeit, dem Ort seines politischen Wirkens, einer Abbildung des Geldübergabeortes etc.) identifizierbar und ist auch tatsächlich erkannt worden.
Das LG Köln stellt nun klar (Beschl. v. 11.3.2019, Az. 28 O 55/19, n.rkr.), dass das Recht des Politikers, nicht als Opfer einer Straftat dargestellt zu werden, gegenüber dem Interesse der BILD an einer Berichterstattung überwiegt.
Rechtsanwalt Dr. Niklas S. Fischer, LL.M.:
„Auch Personen, die im Licht der Öffentlichkeit stehen wie etwa Politiker, müssen es nicht hinnehmen, wenn über sie als Opfer einer Straftat berichtet wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie Opfer einer sexuellen Erpressung (sog. ‚Sextortion‘) geworden sind.“