Auch Online-Kündigung möglich: Kölner Anwaltskanzlei warb mit falschen Behauptungen um Mandate gegen Onlinedating-Anbieter. LG Köln erlässt einstweilige Verfügung.
Eine Kölner Anwaltskanzlei hatte auf ihrer Webseite kritisiert, dass eine Onlinedating-Plattform ihren Nutzern angeblich die Kündigung erschwere und so um Mandate der vermeintlich schikanierten Kunden geworben. Fälschlich behauptete die Kanzlei, der Online-Dating-Anbieter lasse nur schriftliche Kündigungen zu. In Wahrheit gibt es daneben auch die Möglichkeit, online im Nutzerprofil zu kündigen.
Das Landgericht Köln hat die rechtswidrigen Äußerungen der Rechtsanwälte mit einstweiliger Verfügung verboten (Az.: 28 O 304/15, nicht rechtskräftig).