Auch eine Lokalzeitung muss die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung beachten - Gericht verbietet die Verbreitung von Vorwürfen über Politiker.
Eine Lokalzeitung hatte in identifizierender Weise über den Verdacht der Untreue und des Subventionsbetrugs berichtet. Die Vorwürfe richteten sich gegen sich gegen zwei Ratsmitglieder unterschiedlicher Parteien (Grüne und SPD) und standen im Zusammenhang mit der Veräußerung eines städtischen Grundstücks.
Allerdings waren die Vorwürfe frei erfunden. Sie stammten aus der Sphäre eines Bieters im Verfahren über die Veräußerung des Grundstücks, der nicht zum Zuge gekommen war und anschließend mit persönlichen Angriffen gegen die politischen Entscheider nachtrat. Ein schlechter Verlierer.
Da die Lokalzeitung die Politiker vor der Berichterstattung auch nicht anhörte und ihnen keine Gelegenheit zur Stellungnahme gab, war der Verdachtsbericht klar rechtswidrig.
Beide Politiker ließen die Vorwürfe nicht auf sich sitzen und gingen mit Hilfe von HÖCKER gegen die Berichterstattung vor. Mit Erfolg: Auf die ausgesprochene Abmahnung gab die Zeitung eine Unterlassungserklärung ab und löschte den Artikel, noch bevor er sich im Internet weiterverbreiten konnte. Zudem gab nun auch ein Gericht den Politikern recht und verurteilte die Zeitung zur Erstattung der Abmahnkosten in voller Höhe.